Hauptversammlung der Fluxx AG am 10.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahreabschlusses, des Konzernabschlusses,des Lageberichtes der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates.
Keine Abstimmungen erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.
Bei um 132 % erhöhten Umsätzen wird ein Verlust von 8,5 M € ausgewiesen. Dieser wird mit erhöhten Aufwendungen für Lobbyarbeit, Rechtsberatung und Marketing begründet. Diese wurden wegen Turbulenzen im wirtschaftlichen Umfeld von Fluxx erforderlich. Der Vorstand hat zwar seine Prognosen verfehlt. Die Strategien für die Zukunft erscheinen aber plausibel. In Erwartung besserer Ergebnisse für 2007 kann einer Entlastung zugestimmt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.
Der AR ist seinen Verpflichtungen nachgekommen.
Er hat die Entscheidungen des Vorstandes geprüft und sich regelmäßig
über die aktuelle Entwicklung informieren lassen.
Seiner Entlastung ist zuzustimmen.
TOP 4
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007
Die Susat & Partner oHG soll als WP wieder gewählt werde. Die Prüfer
haben gut und sorgfältig gearbeitet. Ihrer Wiederwahl ist zuzustimmen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten
Kapitals (Genehmigtes Kapital 2007 / I); Satzungsänderung.
Diese Kapitalmaßnahme ist vor dem Hintergrund der vorhandenen
Kapitalausstattung nicht erforderlich und wegen der lt. Risikobericht
ungewissen Zukunftsaussichten nicht zu akzeptieren. Der Antrag ist abzulehnen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten
Kapitals (Genehmigtes Kapital 2007 / II); Satzungsänderung.
Zu den bei TOP 5 geäußerten Vorbehalten bezüglich ausreichender
Kapitalausstattung und ungewisser Zukunftsaussichten kommt
bei diesem Antrag der Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
hinzu. Ein solcher Eingriff in die Aktionärsrechte ist nicht hinnehmbar.
Der Antrag ist abzulehnen.
TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2007 / I; Satzungsänderung.
Die erneute Beantragung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ist nicht nachvollziehbar: Bereits auf der letzten HV wurde ein derartiger Antrag abgelehnt. Von früheren Ermächtigungen ist kein Gebrauch gemacht worden. Für dieses Instrument besteht offensichtlich kein richtiger Bedarf.
Der Antrag ist abzulehnen.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsanpassung wegen
Gesetzesänderung.
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit den Aktionären zu nutzen. Dem Antrag ist zuzustimmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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