Hauptversammlung der Drägerwerk AG am 11.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Da sich alle Stammaktien im Besitz der Familie Dräger befinden, und die familienfremden Aktionäre nur über stimmrechtslose Vorzugsaktien verfügen,
sind Abstimmungsvorschläge irrelevant.
Der SdK- Sprecher wird jedoch gegen den Antrag gem TOP 7 - Rückkauf eigener Aktien - wie schon im Vorjahr Vorbehalte äußern.
Unter TOP 9 soll die Umwandlung der Gesellschaft in eine KGaA beschlossen werden. Der SdK-Sprecher wird erläutern, dass gegenüber einer derartigen Maßnahme die SdK generelle Vorbehalte hat - zumal, wenn damit Rechte der Aktionäre beeinträchtigt würden. Das ist jedoch im vorliegendem Fall nicht er-kennbar. Bei der nun einmal bei Drägerwerk als Familienunternehmen gegebe-nen Aktionärsstruktur bietet der Wandel der Rechtsform gewisse Vorteile bei künftigen Kapitalmaßnahmen.
Angesichts der guten Positionierung der Drägerwerk AG und vor dem Hinter-grund der im letzten Geschäftsjahr erzielten beachtlichen Erfolge sind zu den übrigen Punkten der Tagesordnung keine Ansätze für Kritik gegeben.
|