Hauptversammlung der GBWAG Bayerische Wohnungsbau AG am 04. Mai 2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns kann zugestimmt werden. Die Ausschüttung
beträgt wie im Vorjahr € 0,40 je Aktie und damit fast 60% des Bilanzgewinns.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Der Jahresüberschuss konnte um 40% auf EUR 9,3 Mio. erhöht werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Wir glauben, dass der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen ist und können keine Verfehlung feststellen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Wir stellen weder durch die Kapitalerhöhung noch durch die Satzungsänderung wesentliche Nachteile für die Minderheitsaktionäre fest .
TOP 6
Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals
Siehe TOP 5
TOP 7
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
Siehe TOP 5
TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Siehe TOP 5
TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals
Keine Zustimmung
Begründung: Der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II unter
Bezugsrechtsausschluss können wir nicht zustimmen, da zu befürchten ist, dass
dieses zugunsten der Hauptaktionäre ausgeübt wird. Die SdK setzt sich
außerdem für ein generelles Bezugsrecht der freien Aktionäre ein.
TOP 10
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Wir stimmen zu, die Deutsche Baurevision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wie im Vorjahr zum Abschlussprüfer
zu bestellen.
TOP 11
Wahlen zum Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung: Die AG hat im Berichtsjahr ein, im Verhältnis zur Größe der AG, riesiges Immobilienportfolio vom Hauptaktionär erworben. Wir sehen diese, vom
Aufsichtsrat unterstützte, Entscheidung sehr kritisch. Um sicherzustellen,
dass die Interessen der Minderheitsaktionäre gewahrt bleiben, sind wir der
Meinung, dass der Aufsichtsrat in Zukunft mit mindestens einem Vertreter der
Minderheitsaktionäre besetzt sein sollte.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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