Hauptversammlung der Karstadt Quelle AG am 10.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KARSTADT QUELLE
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2006, der Lageberichte für die KARSTADT QUELLE Aktiengesellschaft und den
Konzern für das Geschäftsjahr 2006 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2006
Keine Begründung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2006
Die Umstrukturierung geht voran. Auch wenn noch große Schwachstellen zu beseitigen sind, wird der Beschlussfassung zugestimmt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Aus dem Bericht des Aufsichtsrats kann nicht entnommen werden, wie effizient der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht. Wenn auf diesbezügliche Fragen auf der Hauptversammlung keine ausreichende Antwort gegeben wird, werden wir uns der Stimme enthalten.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Der vorgeschlagene WP prüft den Abschluss seit vielen Jahren, insbesondere wegen des Rumpfgeschäftsjahres wird dem Vorschlag zugestimmt. Längerfristig sollte der Aufsichtsrat einen Wechsel des WP überprüfen.
TOP 5
Änderung der Satzung in § 1 (Firma)
Der Beschlussvorlage wird nicht zugestimmt.
TOP 6
Änderung der Satzung in § 3 (Übermittlung von Informationen)
Der Ermächtigung zur Übermittlung von Informationen im Weg der elektronischen Datenfernübertragung kann zugestimmt werden. Anfragen auf Zusendung des gedruckten Geschäftsberichtes sollten jedoch erfüllt werden.
TOP 7
Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats)
Die SdK setzt sich für eine fixe Vergütung der AR-Tätigkeit ein und lehnt daher die variable Komponente und damit den gesamten Beschlussvorschlag ab.
TOP 8
Änderung der Satzung in § 20 (Geschäftsjahr)
Dem Vorschlag auf Änderung des Geschäftsjahrs wird zugestimmt.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital IV) und entsprechende Satzungsänderung
Das Aktienrecht sieht in § 186 Abs. 3, Seite 4 des AktG die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er bei Wandelschuldverschreibungen aber gerade nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung die Aktien nachkaufen, ohne dass er jedoch den Aktienkurs zum Wandlungszeitpunkt kennt. Daher stimmt die SdK mit Nein.
TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital V) und entsprechende Satzungsänderung
Das Aktienrecht sieht in § 186 Abs. 3, Seite 4 des AktG die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er bei Wandelschuldverschreibungen aber gerade nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung die Aktien nachkaufen, ohne dass er jedoch den Aktienkurs zum Wandlungszeitpunkt kennt. Daher stimmt die SdK mit Nein.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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