Hauptversammlung der Deutsche Telekom AG am 03.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.
Der Vorstand legt gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen vor: • den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2006,
• den Lagebericht,
• den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
• den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006,
• den Konzernlagebericht sowie
• den Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung: Dividendenkontinuität und damit eine verlässliche Dividendenrendite ist in Niedrigkurszeiten ein entscheidendes Anlageargument, das die Telekom dringend braucht. Die Lage des Unternehmens hätte allerdings auch den Verzicht auf eine Dividende gerechtfertigt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006.
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in den letzten Monaten zweimal die Schätzungen korrigiert. Er befindet sich allerdings in einem sehr volatilen Wettbewerbs- und regulatorischem Umfeld. Und er geht das Hauptproblem der Telekom an: die Personalkosten. In der Situation sollten die Aktionäre ihm den Rücken stärken. Im übrigen bringt der Vorstand – ohne Tabus, wenn man an die misslungene Aktion „Congster“ denkt, neue Ansätze, wie zum Beispiel die Billigmarke, bevor deren konkrete Gestaltung beurteilt werden kann, wäre eine Nichtentlastung verfrüht.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006.
Zustimmung
Begründung: Die Abberufung von Herrn Ricke wird ihre Sinnhaftigkeit wohl erst dann erschließen, wenn der neue Kurs von Herrn Obermann aufgeht. Aber immerhin zeigen Herr Zumwinkel und seine Kollegen, dass sie in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine konkreten Gründe gegen den Vorschlag.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts.
Zustimmung
Begründung: Ein Beschluss, dem wir nur beim Vorliegen besonderen Umstände widersprechen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals I und III sowie entsprechende Änderung von § 5 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Sachgerechte Anpassung der Satzung an die veränderte Situation.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung an die Aktionäre der Deutschen Telekom AG sowie Ergänzung von § 4 der Satzung.
Zustimmung
Begründung: In der Tendenz kostensparender Vorschlag.
TOP 9
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Der Finanzinvestor Blackstone kann neue Impulse für die Stärkung des Shareholder Value-Gedankens im Aufsichtsrat vermitteln.
TOP 10 Wahl Aufsichtsratskandidat Hocker
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen eine Wahl von Herrn Hocker.
TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der T-Mobile International AG.
TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Plinius Telekommunikationsdienste GmbH.
TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Sallust Telekommunikationsdienste GmbH.
TOP 14
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Tibull Telekommunikationsdienste GmbH.
TOP 11 - 14 Zustimmung zu den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Begründung: Der auf diese Weise angestrebten Verwaltungsvereinfachung scheinen keine konkreten Bedenken entgegenzustehen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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