Hauptversammlung der Dr. Scheller Cosmetics AG am 17.04.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Enthaltung
Begründung: Der Vorstand hatte angekündigt, keinen Squeeze out anzustreben. Das Delisting deutet darauf hin, dass ein Squeeze out letztendlich angestrebt wird.
Man möchte günstig die Aktien zurück kaufen.
Darüber hinaus war dieses Jahr wiederum ein Jahresfehlbetrag zu verzeichnen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Enthaltung
Begründung: Der Aufsichtsrat, welcher den Vorstand zu beraten und überwachen hat, hat ebenfalls dem Delisting zugestimmt.
Dies obwohl mitgeteilt wurde, dass ein Squeeze out nicht angestrebt wird.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers.
TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Weitere Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten bewegen sich unter 5 Aufsichtsratsmandaten.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung
Zustimmung
Begründung: Elektronische Übermittlung von Informationen für die Aktionäre ist praktikabel, sollte aber nicht ausschließlich so erfolgen.
TOP 7
Beschlussfassung über den Rückzug von der Börse
Ablehnung
Begründung: Das Delisting deutet darauf hin, dass letztendlich ein Squeeze out angestrebt wird.
Das Abfindungsangebot von 7,20 € bewegt sich ca. 18 % über dem durchschnittlich gewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Ad hoc Mitteilung über das beabsichtigte Delisting.
Durch das Delisting würden die Aktionäre mit Informationen und Informationsnotwendigen Unterlagen nicht mehr versorgt.
Transparenzpflichten werden minimiert.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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