Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.04.07



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Hauptversammlung der Dr. Scheller Cosmetics AG am 17.04.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Enthaltung

Begründung: Der Vorstand hatte angekündigt, keinen Squeeze out anzustreben. Das Delisting deutet darauf hin, dass ein Squeeze out letztendlich angestrebt wird. Man möchte günstig die Aktien zurück kaufen.

Darüber hinaus war dieses Jahr wiederum ein Jahresfehlbetrag zu verzeichnen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Enthaltung

Begründung: Der Aufsichtsrat, welcher den Vorstand zu beraten und überwachen hat, hat ebenfalls dem Delisting zugestimmt.

Dies obwohl mitgeteilt wurde, dass ein Squeeze out nicht angestrebt wird.

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers.

TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Weitere Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten bewegen sich unter 5 Aufsichtsratsmandaten.

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung

Zustimmung

Begründung: Elektronische Übermittlung von Informationen für die Aktionäre ist praktikabel, sollte aber nicht ausschließlich so erfolgen.

TOP 7 Beschlussfassung über den Rückzug von der Börse

Ablehnung Begründung: Das Delisting deutet darauf hin, dass letztendlich ein Squeeze out angestrebt wird.

Das Abfindungsangebot von 7,20 € bewegt sich ca. 18 % über dem durchschnittlich gewichteten Börsenkurs der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Ad hoc Mitteilung über das beabsichtigte Delisting.

Durch das Delisting würden die Aktionäre mit Informationen und Informationsnotwendigen Unterlagen nicht mehr versorgt.

Transparenzpflichten werden minimiert.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.