Hauptversammlung der ZEAG Energie AG am 08.05.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG und des
gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2006, der
Lageberichte der ZEAG Energie AG und des Konzerns sowie des Berichts des
Aufsichtrats jeweils für das Geschäftsjahr 2006
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2006
Der Antrag ist abzulehnen.
Begründung: Bei einer Eigenkapitalquote von 52% und sehr guter
Liquiditätslage ist eine Dividende von ca. 33% des Jahresüberschusses
viel zu gering.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2006
Der Entlastung des Vorstandes ist zuzustimmen.
Begründung: Der Vorstand hat das gute Ergebnis des Vorjahres nochmals
übertroffen und sehr gute Arbeit geleistet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2006
Der Entlastung des Aufsichtsrates ist zuzustimmen.
Begründung: Die sehr ausführliche Berichterstattung im Geschäftsbericht
zeigt, dass der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion und seiner Verantwortung nachgekommen ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Dem Antrag ist zuzustimmen.
Begründung: Gegen die Wahl der Ernst & Young AG als Abschlussprüfer
bestehen keine Bedenken.
>
>
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Wahl von Herrn Meier als Aufsichtsrat ist zuzustimmen.
Die Wahl von Herrn Kleih ist abzulehnen.
Begründung: Herr Kleih ist bereits 10 mal als Aufsichtsrat oder
Verwaltungsrat tätig, so dass er für sein Aufsichtsratsmandat
bei der ZEAG zeitlich überfordert wäre.
TOP 7
Beschlussfassung über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages
Dem Antrag ist zuzustimmen.
Begründung: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz musste die Tochterfirma NHF
als Netzbetreiber gegründet werden. Der Ergebnisabführungsvertrag
macht aus steuerlichen Gründen Sinn, da bei einer steuerlichen
Organschaft Gewinne und Verluste ausgeglichen werden können.
>
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
>
|