Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.07



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Hauptversammlung der ZEAG Energie AG am 08.05.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2006, der Lageberichte der ZEAG Energie AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtrats jeweils für das Geschäftsjahr 2006

Keine Beschlussfassung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2006

Der Antrag ist abzulehnen.

Begründung: Bei einer Eigenkapitalquote von 52% und sehr guter Liquiditätslage ist eine Dividende von ca. 33% des Jahresüberschusses viel zu gering.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Der Entlastung des Vorstandes ist zuzustimmen.

Begründung: Der Vorstand hat das gute Ergebnis des Vorjahres nochmals übertroffen und sehr gute Arbeit geleistet.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Der Entlastung des Aufsichtsrates ist zuzustimmen.

Begründung: Die sehr ausführliche Berichterstattung im Geschäftsbericht zeigt, dass der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion und seiner Verantwortung nachgekommen ist.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung: Gegen die Wahl der Ernst & Young AG als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

> > TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Wahl von Herrn Meier als Aufsichtsrat ist zuzustimmen.

Die Wahl von Herrn Kleih ist abzulehnen.

Begründung: Herr Kleih ist bereits 10 mal als Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat tätig, so dass er für sein Aufsichtsratsmandat bei der ZEAG zeitlich überfordert wäre.

TOP 7 Beschlussfassung über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung: Nach dem Energiewirtschaftsgesetz musste die Tochterfirma NHF als Netzbetreiber gegründet werden. Der Ergebnisabführungsvertrag macht aus steuerlichen Gründen Sinn, da bei einer steuerlichen Organschaft Gewinne und Verluste ausgeglichen werden können.

> Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt. >

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.