Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft am 26.04.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
a) Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts einschließlich des
Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2006
b) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2006, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2006
Zustimmung.
Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht eine adäquate Teilhabe der Aktionäre am Erfolg vor.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Es sind keine Gründe für eine Nichtentlastung erkennbar.
TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit zur adäquaten Eigenkapitalausstattung haben.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten
Keine Zustimmung.
Begründung: Die Sdk ist gegen den Einsatz von Derivaten, weil dem Aktienrückkauf kein spekulativer Charakter zugrunde liegen soll. Dies ist in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 des Aktiengesetzes explizit ausgeführt, wonach der Handel in eigenen Aktien als Motivationsgrund ausgeschlossen ist. Nach Ansicht der SdK soll ein Aktienrückkauf nur dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass dies für die Aktionäre sinnvoll ist, weil deren eingesetztes Kapital nicht mehr in voller Höhe für die Entwicklung des Unternehmens erforderlich ist, bzw. weil man das Unternehmen durch die Weitergabe der rückerworbenen Aktien weiterbringen möchte. Hiermit ist der Einsatz von Put- und Call-Optionen u.E. nicht in Einklang zu bringen.
TOP 7
Änderung des § 2 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationen)
Zustimmung.
Begründung: Anpassung der Satzung an geänderte Gepflogenheiten.
TOP 8
Änderung des § 8 Absatz 1 der Satzung (Versammlungsleitung)
Keine Zustimmung.
Begründung: Versammlungsleiter muss nach Auffassung der SdK immer ein
Aufsichtsrat sein.
TOP 9
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Zwischen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (im Folgenden „Münchener Rück“) und der DKV International Health Holding AG wurde am 6./13. März 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|