Hauptversammlung der Norddeutschen Affinerie AG am 29.03.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2005/2006
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Aus dem um 5 % erhöhten Bilanzgewinn soll eine entsprechend erhöhte Dividende von
€ 1,05 je Stückaktie (VJ € 1,00) gezahlt werden. Die Ausschüttungsquote beläuft sich auf
66 %. Dies ist angemessen – dem Vorschlag wird zugestimmt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006
Die Norddeutsche Affinerie hat von der dynamischen Entwicklung auf dem Kupfermarkt profitiert und gleichzeitig die operative Stärke und die Effizienz der Produktivität weiter verbessert. EBIT stieg um 12 %, Vorsteuerergebnis um 14 %. Der Vorstand hat erneut eine gute Arbeit geleistet. Dem Entlastungsvorschlag wird zugestimmt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006
Soweit aus den umfangreichen Ausführungen im GB ersichtlich, hat der mitbestimmte Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsvorgänge begleitet und überwacht, sowie die strategische Ausrichtung und die Geschäftsführung des Vorstands unterstützt. Der Aufsichtsrat u.a. hat paritätisch besetzte Ausschüsse für Personal und Prüfung (Audit Committee) gebildet, die kompetent besetzt und geleitet werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Der SdK sind keine Gründe bekannt, die gegen den Vorschlag sprechen, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen und stimmt dem Vorschlag zu.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)
Hiermit soll ein Beschluss aus dem Vorjahr bis zum 28. September 2008 erneuert werden. Die SdK lehnt diesen Vorschlag ab. Begründung:
1) Die Norddeutsche Affinerie verfügt nicht über überflüssige Liquidität, die Nettofinanzschulden haben sich trotz Kapitalerhöhung im GJ fast verdoppelt. Angesichts absehbar steigender Investitionen und hoher Ausschüttungen ist ein weiterer Anstieg der Verschuldung zu erwarten.
2) 2) Die Norddeutsche Affinerie braucht ein breiteres Standortspektrum durch z.B. Merger – und Akquisitionen. Es gilt den Unternehmenswert zu steigern und dafür werden Finanzen benötigt. Der Erwerb eigener Aktien ist unter diesen Umständen keine befriedigende Zielsetzung.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung von § 12 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Zusätzlich zu festen Vergütungen und einer variablen dividendenorientierten Vergütung soll nunmehr letzteres für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf das Doppelte und für seinen Stellvertreter auf das 1,5fache des entsprechenden Betrages angehoben werden. Darüber hinaus soll jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine am langfristigen Unternehmenserfolg orientierte jährliche Vergütung erhalten. Skalierung für den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wie vorstehend.
Des weiteren sollen Aufsichtsratsmitglieder für Teilnahme an Sitzungen und Ausschüssen ein Sitzungsgeld erhalten.
Die SdK lehnt die Vorschläge ab. Wobei sie anerkennt, dass Aufsichtsräte mit hervorragenden Persönlichkeiten mit fachlicher Kompetenz bestückt sein müssen, aber sie tritt dafür ein, dass eine angemessene Vergütung ausschließlich aus einer fixen Vergütung sowie einem Sitzungsgeld bestehen sollte. Anders als der Corporate Governance Kodex ist die SdK der Auffassung, dass die Vergütung des Kontrollgremiums nicht am Unternehmenserfolg orientiert sein soll; schon gar nicht an einer Dividende, über deren Beschluss ein Aufsichtsrat in einen Interessenkonflikt kommen kann.
TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung an eine gesetzliche Neuregelung
Die SdK stimmt zu, dass § 5 der Satzung zeitgemäß wie folgt ergänzt wird:
„4. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Aktionären nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 WpHG im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.“
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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