Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG am 28.03.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2006, Vorlage des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober 2006 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Der Dividendenerhöhung und der Ausschüttung eines Bonus wird zugestimmt.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006
Angesichts des im vergangenen Jahr erzielten Ergebnisses wird der Entlastung des Vorstandes zugestimmt.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006
Eine Erhöhung der Vorstandsbezüge insgesamt, also einschließlich erfolgsabhängiger Bestandteile von 2,122 Mio. EURO auf 9,815 Mio. EURO legt die Frage nahe, ob diese auch angesichts des wirtschaftlichen Hintergrundes und des Börsenumfelds gerechtfertigt sind. Bislang konnten noch keine an den Erfolg des SDAX geknüpften Optionen ausgeübt werden. Wir behalten uns eine Stimmenthaltung vor.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Der Bestellung wird zugestimmt.
TOP 6
Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrats
Vor allem angesichts der Verknüpfung der erfolgsabhängigen Vergütung an einen Anstieg des NAV von mindestens 12,00 % kann diesem Beschluss zugestimmt werden.
TOP 7
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien,
soweit sie noch nicht ausgenutzt wurde; neue Ermächtigung zum Erwerb
und zur Veräußerung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts
beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Trotz gewisser Bedenken kann angesichts der besonderen Umständen bei der DBAG diesem Vorschlag zugestimmt werden. Wir behalten uns jedoch eine eventuelle Stimmenthaltung vor.
TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung in § 4 der Satzung zur Anpassung
an das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Dieser Anpassung an das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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