a.o. Hauptversammlung der TFG Capital AG am 26.03.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Bericht der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung einer Sonderprüfung
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschluss über die Geltendmachung und die Zustimmung zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen der Gesellschaft und Bestellung eines besonderen Vertreters diesbezüglich gemäß § 147 AktG
Zustimmung
Begründung
Es gab Fehlverhalten der ehemaligen Organe. Es ist jedoch noch einmal
zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und möglicher Ertrag stehen.
TOP 3
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Keine Zustimmung
Begründung
Die Gesellschaft hat in ihrer Tagesordnung nicht dargelegt, in welchem Verhältnis Herr Kleine-Depenbrock zu der Gesellschaft steht. Er ist vermutlich nicht Aktionär. In den Aufsichtsrat gehören Interessenvertreter der Aktionäre. 78 % befinden sich im Streubesitz. In den AR gehört z.B. ein Interessenvertreter der BMP und der Kleinaktionäre, d.h.
DSW oder SdK.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
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