Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 26.03.07



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a.o. Hauptversammlung der TFG Capital AG am 26.03.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Bericht der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Durchführung einer Sonderprüfung

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2 Beschluss über die Geltendmachung und die Zustimmung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft und Bestellung eines besonderen Vertreters diesbezüglich gemäß § 147 AktG

Zustimmung

Begründung

Es gab Fehlverhalten der ehemaligen Organe. Es ist jedoch noch einmal zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und möglicher Ertrag stehen.

TOP 3 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Keine Zustimmung

Begründung

Die Gesellschaft hat in ihrer Tagesordnung nicht dargelegt, in welchem Verhältnis Herr Kleine-Depenbrock zu der Gesellschaft steht. Er ist vermutlich nicht Aktionär. In den Aufsichtsrat gehören Interessenvertreter der Aktionäre. 78 % befinden sich im Streubesitz. In den AR gehört z.B. ein Interessenvertreter der BMP und der Kleinaktionäre, d.h. DSW oder SdK.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.