Hauptversammlung der MVV Energie AG am 09.03.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2006, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005/2006, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2006 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005/2006
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung - Die Dividendenausschüttung ist angemessen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung - Der Vorstand ist seinen Aufgaben gerecht geworden.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung - Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Zustimmung - Der Wiederwahl der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim steht nichts entgegen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung - Der Erwerb eigener Aktien ermöglicht es der Verwaltung flexible Lösungen im Bereich der Weiterentwicklung der Gesellschaft zu entwickeln. Eine Erweiterung der Geschäftsaktivitäten kann für die Aktionäre durchaus sinnvoll sein.
TOP 7
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Zustimmung - Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung nach der Vorstellung des Kandidaten festgelegt. Derzeit wird von einer Empfehlung der Verwaltung ausgegangen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung eines Beherrschungsvertrags und von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags
Zustimmung - Die endgültige Entscheidung fällt auf der Hauptversammlung.
TOP 9
Beschlussfassung zur Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des
Bilanzprüfungsausschusses des Aufsichtsrats der MVV Energie AG
Zustimmung - Der Vorschlag über die Vergütung der Mitglieder des Bilanzprüfungsausschusses ist angemessen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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