Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 09.03.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. September 2006 sowie des Lageberichts für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2005 bis 30. September 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2005/2006
Zustimmung
Begründung: Es wird etwa die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns
ausgeschüttet. Dies ist unter Berücksichtigung der absoluten Höhe des
ausschüttungsfähigen Gewinns eine angemessene Regelung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2005/2006
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und die Geschäfte der
Gesellschaft im Sinne der Aktionäre geführt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2005/2006
Zustimmung
Begründung: Die Aufgaben des Aufsichtsrats wurden den konkreten
Anforderungen entsprechend wahrgenommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft erscheint als geeignet, den Abschluss zu
prüfen.
TOP 6
Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft erscheint geeignet, den Konzernabschluss zu
prüfen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Der Erwerb eigener Aktien ermöglicht es der Verwaltung flexible
Lösungen im Bereich der Weiterentwicklung der Gesellschaft zu entwickeln.
Insbesondere im Hinblick auf die enorm gestiegene Marktkapitalisierung des
Streubesitzes ist auch nicht zu befürchten, dass die Liquidität der
Gesellschaft im Vergleich zur Vergangenheit Einbußen erleidet. Zudem hat die Verwaltung in der Vergangenheit bewiesen, gewissenhaft und in Sinne der
Aktionäre mit entsprechenden Ermächtigungen umzugehen.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung zu a)
Begründung:
a)Es wird die variable Vergütung des Aufsichtsrats an die neuen
Bilanzierungsregelen angepasst. Zwar ist die SdK grundsätzlich gegen eine
variable Vergütung des Aufsichtsrats, da dieser seine Aufgaben absolut
objektiv und losgelöst vom Erfolg der Gesellschaft auszuüben hat, doch
stellt die Umstellung in diesem Fall eine notwendige Anpassung dar, ohne an
der inhaltlichen Gestaltung der bisherigen Regelung, die von der
Hauptversammlung einst befürwortet wurde, etwas zu ändern.
Ablehnung zu b)
Begründung
b)Mit der Aufnahme einer Beschneidung des Rederechts der Aktionäre
wird tief in die elementaren Rechte der Aktionäre eingegriffen. Zwar steht
das mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Einklang, ist aber nach
Ansicht der SdK absolut unnötig und unangemessen. Auch ohne
Satzungsänderungen konnte der Versammlungsleiter die Hauptversammlungen
vernünftig führen, ohne die Bescheidung der Aktionärsrechte in der Satzung
verankert gehabt zu haben.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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