Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.03.07



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Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 09.03.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2006 sowie des Lageberichts für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2005 bis 30. September 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2005/2006

Zustimmung

Begründung: Es wird etwa die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns ausgeschüttet. Dies ist unter Berücksichtigung der absoluten Höhe des ausschüttungsfähigen Gewinns eine angemessene Regelung.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und die Geschäfte der Gesellschaft im Sinne der Aktionäre geführt.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006

Zustimmung

Begründung: Die Aufgaben des Aufsichtsrats wurden den konkreten Anforderungen entsprechend wahrgenommen.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft erscheint als geeignet, den Abschluss zu prüfen.

TOP 6 Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft erscheint geeignet, den Konzernabschluss zu prüfen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien ermöglicht es der Verwaltung flexible Lösungen im Bereich der Weiterentwicklung der Gesellschaft zu entwickeln. Insbesondere im Hinblick auf die enorm gestiegene Marktkapitalisierung des Streubesitzes ist auch nicht zu befürchten, dass die Liquidität der Gesellschaft im Vergleich zur Vergangenheit Einbußen erleidet. Zudem hat die Verwaltung in der Vergangenheit bewiesen, gewissenhaft und in Sinne der Aktionäre mit entsprechenden Ermächtigungen umzugehen.

TOP 8 Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Zustimmung zu a)

Begründung:

a)Es wird die variable Vergütung des Aufsichtsrats an die neuen Bilanzierungsregelen angepasst. Zwar ist die SdK grundsätzlich gegen eine variable Vergütung des Aufsichtsrats, da dieser seine Aufgaben absolut objektiv und losgelöst vom Erfolg der Gesellschaft auszuüben hat, doch stellt die Umstellung in diesem Fall eine notwendige Anpassung dar, ohne an der inhaltlichen Gestaltung der bisherigen Regelung, die von der Hauptversammlung einst befürwortet wurde, etwas zu ändern. Ablehnung zu b)

Begründung

b)Mit der Aufnahme einer Beschneidung des Rederechts der Aktionäre wird tief in die elementaren Rechte der Aktionäre eingegriffen. Zwar steht das mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Einklang, ist aber nach Ansicht der SdK absolut unnötig und unangemessen. Auch ohne Satzungsänderungen konnte der Versammlungsleiter die Hauptversammlungen vernünftig führen, ohne die Bescheidung der Aktionärsrechte in der Satzung verankert gehabt zu haben.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.