Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.03.07



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Hauptversammlung der VK Mühlen am 21.03.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichtes für die VK Mühlen AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01.10.2005 bis zum 30.09.2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung:

Aus dem Jahresgewinn in Höhe von € 6.688.858,80 soll eine Dividende von € 3,90 je Stückaktie - insgesamt also € 6.688.858,80 - ausgeschüttet werden. Diese Dividende ist in der Regel für inländische Anleger steuerfrei. In Anbetracht der hohen Gewinnrücklagen (€ 26,7 M) und der bislang schwachen Kursentwicklung ist der Vorschlag zur Gewinnverwendung angemessen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung:

Im Berichtsjahr hat der Vorstand ein umfangreiches Investitionsprogramm realisiert und innovative Produkte entwickelt. Dadurch wurde die Stellung im Wettbewerb gestärkt. Die Marktchancen wurden genutzt, und es wurde ein effektives Kostenmanagement betrieben. Somit wurde im Konzern ein Überschuss erwirtschaftet, der deutlich über dem der Vorperiode liegt.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung:

Der AR hat die Geschäftsentwicklung des Unternehmens intensiv begleitet. Er hat sich regelmäßig vom Vorstand über alle wichtigen Fragen unterrichten lassen.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2007

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH soll wiedergewählt werden. Die Wirtschaftsprüfer haben in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet; es ist also nicht zu beanstanden, sie für ein weiteres Jahr zu beauftragen.

TOP 6 Wahl von Herrn Carl-Axel Westlund zum Aufsichtsrat

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung:

Herr Westlund ist ein erfahrener Finanzfachmann. Er ist in vier Aufsichtsgremien skandinavischer Firmen tätig. Nachdem er bereits im November 2006 durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg für ein ausgeschiedenes AR-Mitglied eingesetzt worden ist, soll die HV ihn jetzt in den AR wählen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung von § 12 Abs. 6 Satz 1 der Satzung

Dem Antrag ist zuzustimmen.

Begründung:

Bislang wurden die AR-Protokolle außer von dem Vorsitzenden noch durch ein weiteres AR-Mitglied unterzeichnet. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Corporate Governance Kodex soll künftig der AR-Vorsitzende allein die Protokolle unterzeichnen.

TOP 8 Beschlussfassung gem. §§ 286 Absatz 5, 314 Absatz 2 HGB über die Befreiung von den Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB und § 314 Absatz 1 Nr.6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB im Anhang und Konzernanhang

Der Antrag ist abzulehnen.

Begründung:

Es soll beschlossen werden, dass zunächst bis zum Geschäftsjahr 2010/2011 die Vorstandsbezüge nur in einer Summe ausgewiesen werden. Dieses Vorhaben ist zwar konform mit der Rechtslage, widerspricht aber den Regelungen des Corporate Governance Kodex. Es ist nicht nachvollziehbar, inwieweit eine individualisierte Darstellung der Vorstandsbezüge die Interessen der Betroffenen beeinträchtigen könnte. Das Interesse der Aktionäre auch an diesen, die Vorstandsbezüge betreffenden Informationen sollte Vorrang haben.

TOP 9 Ermächtigung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der VK Mühlen Aktiengesellschaft und der VK Polen GmbH mit Sitz in Hamburg

Dem Antrag ist zuzustimmen. p> Begründung: p> Das an mehreren Standorten in Polen tätige Unternehmen VK Polen GmbH soll in den Konzern VK Mühlen eingebunden werden. Der in der Tagesordnung veröffentlichte Vertrag bietet dazu die geeignete Basis.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.