a.o. Hauptversammlung der Linos AG am 06.02.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zwischen der LINOS Aktiengesellschaft als
abhängiger Gesellschaft und der Optco Akquisitions GmbH als
herrschendem Unternehmen
Ablehnung – der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird zu
einer Zeit beschlossen, da der Turn-around deutlich geschafft ist,
sich aber im Aktienkurs noch nicht in der Größenordnung
niedergeschlagen hat, dass die Kurse der nach-IPO-Zeit erreicht oder
gar überstiegen worden sind. Der Vertrag schließt das Partizipieren
der außenstehenden Aktionäre an der aktuell guten Geschäftsentwicklung über weitere Kurssteigerungen aus.
TOP 2 Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2005 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrates Reinhold Barlian und Dr. Gottfried
Neuhaus haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember
2006 niedergelegt. Dadurch werden Neuwahlen zum Aufsichtsrat
erforderlich
Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Göttingen anstelle der
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Reinhold Barlian und Dr.
Gottfried Neuhaus mit Wirkung zum 1. Januar 2007 die Herren Prof. Dr.
Gerd Litfin und Nils Stoesser zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit jedes der gerichtlich bestellten
Mitglieder endet kraft Gesetzes, wenn an dessen Stelle ein von der
Hauptversammlung bestelltes Aufsichtsratsmitglied die Wahl annimmt.
Herr Prof. Dr. Litfin ist Mitglied des Aufsichtsrates der Commerz
Unternehmensbeteiligungs AG, Frankfurt am Main.
Es ist geplant, dass Herr Prof. Dr. Litfin den Vorsitz des
Aufsichtsrates übernimmt.
Zustimmung – obwohl der Wechsel vom Vorstandsvorsitzenden in den
Aufsichtsrat normalerweise kritikwürdig ist, kann man in diesem Fall
zustimmen, da mit Prof. Dr. Litfin der Gründer und Initiator der Linos
diesen Wechsel vollzieht und somit wesentliches Know how weiter zur
Verfügung steht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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