Hauptversammlung der Infineon AG am 15.02.2007
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 2
Beschluss zur Entlastung des Vorstands
Der Vorstand hat erneut einen Verlust in einer beinahe gleichen Größenordnung wie im Vorjahr zu vertreten, obwohl Wettbewerber ihre positiven Ergebnisse verbessert haben. Ein wesentlicher Grund dafür ist der Wegfall des Kunden BenQ und die daraus folgende Unterauslastung der entsprechenden Kapazität.
Andererseits ist Infineon mit der Umstrukturierung vorangekommen, hat das Halbleitergeschäft an die Börse gebracht und wird von der Marktentwicklung hin zu Dram Halbleitern profitieren. Eine Verweigerung der Entlastung wie im Vorjahr ist nicht mehr angezeigt. Das Unternehmen befindet sich auf dem richtigen Weg. Als moralische Unterstützung, diesen Weg energisch weiter zu gehen und schnellst möglich die Gewinnzone zu erreichen, kann dem Vorstand die Entlastung erteilt werden.
TOP 3
Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist auf der Basis seines eigenen Berichtes seinen Verpflichtungen nachgekommen. Gegenteiliges ist nicht bekannt. Positiv ist die Einrichtung eines Strategie- und Technologieausschusses zu sehen. Der AR sollte aus diesen Gründen entlastet werden.
Kritisch ist die nicht optimale Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu sehen.
Mit 3 Finanzexperten ist er auf diesem Gebiet überbesetzt. Auch sollte der AR Vorsitzende nicht gleichzeitig Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein.
Fraglich ist, ob nach Abgabe der Beteiligung von Siemens an Infineon noch 2 Siemensvertreter im AR zeitgemäß sind. Auch fehlt ein Aufsichtsrat mit internationalen Markt- und Branchenkenntnissen. Ob Herr Winterkorn nach seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden von VW noch genügend Zeit und Interesse mitbringt, ist zu hinterfragen.
TOP 4
Bestellung des Abschlussprüfers
Gegen die Bestellung der KPMG als Abschlussprüfer bestehen keine Einwendungen. Dem Vorschlag kann zugestimmt werden.
TOP 5
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt. Allerdings wird das Unternehmen nachzuweisen haben, dass es nicht nur in der Lage ist, jahrelang Kapital zu „verbrennen“, sondern in der Zukunft eine nachhaltige Rendite für das zur Verfügung gestellte Kapital erwirtschaften kann.
TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
Auf dem aktuellen Niveau des Börsenkurses des Unternehmens und bei dem vorgesehenen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist der Nachteil für die Aktionäre höher einzuschätzen als der Finanzierungsvorteil für das Unternehmen. Dem Vorschlag wird nicht zugestimmt. Der Vorstand sollte diesen Vorschlag bei einem höheren Aktienkurs erneut vorlegen.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Bei dem Expansions- und Investitionsbedarf des Unternehmens macht die Verwendung von knappem Kapital für den Rückkauf von eigenen Aktien keinen Sinn. Wenn das Unternehmen einmal über nicht im Geschäft benötigtes Kapital verfügen sollte, gäbe es als Alternative auch das Instrument einer Dividendenausschüttung.
Der Vorschlag sollte abgelehnt werden.
TOP 8
Änderung von § 1 Absatz (2) der Satzung
Der Änderung des Sitzes der Gesellschaft wird zugestimmt.
TOP 9 Änderung von § 15 Absatz (2) der Satzung
Einer Kürzung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre gerade bei der bisher als wirtschaftlich erfolglos und als aktionärsunfreundlich sich zeigenden Gesellschaft wäre vollkommen verfehlt.
Dabei sei auch an den Versuch der Gesellschaft erinnert, eine Loyalitätsverpflichtung der Aktionäre mit einer Strafandrohung in die Satzung aufzunehmen; und das zu einem Zeitpunkt als öffentlich Betrugsvergehen von 2 Vorständen der Gesellschaft die Gerichte beschäftigten.
Auch sind bisher die Hauptversammlungen ohne unnötigen Zeitverlust abgewickelt worden, so dass auch deshalb kein Anlass für diesen Vorschlag besteht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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