Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.12.06



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Hauptversammlung der Softline AG am 22. Dezember 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Softline AG mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrates für den Konzern für das Geschäftsjahr 2005/2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006

Nein.

Begründung: Keine Entlastung – da eine Wende zu einem ausgeglichenen Ergebnis nicht erreicht wurde.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006

Ablehnung.

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats entspricht nicht den Anforderungen und lässtvermuten, dass der AR seine Aufgaben vernachlässigt hat, daher wird der Entlastung nicht zugestimmt.

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006/2007

Zustimmung.

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer.

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtrat

Ablehnung der Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Begründung: Die Aufsichtsratsarbeit der amtierenden und zur Wiederwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder war in der Vergangenheit mehr als mangelhaft. Sie haben die Kapitalvernichtung der Vergangenheit mit zu verantworten, daher keine Zustimmung.

TOP 6 Beschlussfassung über den Verkauf der Softline Distribution Limited, London, England und der Softline UK Limited, London, England

Zustimmung.

Begründung: Durch die geplante Neuausrichtung von Softline ausschließlich auf den deutschen Markt wäre das englische Tochterunternehmen auch bei dem vorhandenen Umsatzvolumen nur eine Belastung, daher Zustimmung.

TOP 7 Beschlussfassung über den Verkauf der Apacabar S.A.S., Suresnes, Frankreich

Zustimmung.

Begründung: Die französische Tochtergesellschaft war bisher nur Verlustbringer und- konnte nie integriert werden, daher Zustimmung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.