Hauptversammlung der Capital Stage AG am 07.12.2006 in Hamburg
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 der Capital Stage AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005 der Capital Stage AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich!
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Begründung:
Nein. Die SdK hält sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch speziell vor dem Hintergrund der „problembehafteten Vergangenheit“ der Gesellschaft die Auszahlung einer Dividende für angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Begründung:
Nein. In Anbetracht von Verstößen gegen Aktiengesetz (§§ 161 + 175 AktG) und Satzung (§§ 16 + 19) sowie mangelnder Transparenz hinsichtlich der eingegangenen Beteiligungen kann der Vorstand nicht entlastet werden. Positiv werden von der SdK allerdings die gute „operative“ und bilanzielle Entwicklung des Konzerns gesehen, wo der Vorstand, vor allem dank des „Conergy-Effekts“ und infolge von Kosteneinsparungen, wichtige Erfolge vorweisen kann.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Begründung:
Nein. Begründung siehe auch TOP 3. Die Bestellung des künftigen Alleinvorstands, Herrn Felix Goedhart, sieht die SdK, nicht zuletzt angesichts dessen Expertise, ebenfalls als Schritt in die richtige Richtung und somit positiv für eine nachhaltige und ansprechende Entwicklung der Gesellschaft in der Zukunft.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006
Begründung:
Ja. Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
Begründung:
Nein. Die SdK begrüßt zwar prinzipiell die erhöhten Gestaltungsmöglichkeiten, die für die Verwaltung aus der Schaffung eines Genehmigten Kapitals entstehen, lehnt aber aus normativen Gründen die volle Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenze von 50% des Grundkapitals (hier: Genehmigtes Kapital I + II) für eine mögliche Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und somit mit Bezugsrechtsausschluss ab. Der SdK erscheint in diesem Kontext ein Höchstwert von 25% des Grundkapitals angemessen.
TOP 7
Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Begründung:
Ja. Die vorgeschlagene Vergütung entspricht der satzungsmäßigen Mindestvergütung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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