Hauptversammlung der VARTA AG am 13.12.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Zustimmung zu dem Anteilskaufvertrag zwischen der VARTA AG und VEG Beteiligungs GmbH, Wien, sowie Buy-Out Beteiligungs-Invest AG, Wien, vom 25.10.2006 über den Verkauf des Unternehmensbereichs Microbatterien (Geschäftszahl 59/28 des Notars Dr. Klein mit Amtssitz in Wien/Österreich) sowie zu allen Rechtsgeschäften, die zur Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen erforderlich sind, und Ermächtigung des Vorstands zu allen zur Umsetzung des Anteilskaufvertrags erforderlichen Maßnahmen.
Zustimmung – der Verkauf der letzten verbliebenen produktiven Sparte war lange angekündigt. Mit seiner Realisierung endet die Geschichte der Varta. Der Erlös ist zwar höher als der Buchwert, aber sicher unter den Erwartungen einiger Aktionäre, was der Kursverlauf der Aktie zeigt.
TOP 2
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff AktG durch Herabsetzung des Grundkapitals und Zusammenlegung der Aktien
Zustimmung – nach Wegfall des letzten produktiven Geschäftsfeldes ist es sinnvoll, nicht mehr benötigtes Kapital auszuschütten.
TOP 3
Änderung der Satzung / Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzung
Zustimmung – wie bei TOP 2
TOP 4
Änderung der Satzung / Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an den tatsächlichen Unternehmenszweck in Folge des Verkaufs der Anteile an der VARTA Microbattery GmbH
Zustimmung – nur die Anpassung der Satzung an den ersten Beschluss.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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