Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.09.06



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Hauptversammlung der Müller Weingarten AG am 28.09.2006 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2005

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Der Vorstand kann für seine erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlastet werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen. Der Entlastung kann zugestimmt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Der Wahl des Abschlussprüfers KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird zugestimmt.

TOP 5 Satzungsänderungen aufgrund gesetzlicher Neuregelungen a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 (Ordentliche Hauptversammlung) Abs. 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen: „Die Einberufung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung anzumelden haben, unter Angabe der Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.“ b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 16 (Teilnahmerecht und Stimmrecht der Aktionäre) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Zustimmung, da es sich um einen normalen UMAG Beschluss hinsichtlich der Ladung handelt.

TOP 6 Satzungsänderung zur Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter (Änderung von § 12 Abs. 1 der Satzung)

Die vorgesehene Satzungsänderung erscheint sinnvoll – daher Zustimmung.

TOP 7 Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder

Ablehnung. Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Dem sollte sich auch die Müller Weingarten AG verpflichtet fühlen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Dem Erwerb eigener Aktien kann zugestimmt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.