Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.09.06



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Hauptversammlung der equitrust AG am 28.09.2006 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 (01.01.2005 – 31.12.2005)

Keine Abstimmung erforderlich!

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Ja. Getragen von einem positiven Branchenumfeld gelang es dem equitrust Konzern ein sehr gutes Ergebnis zu erzielen. Die Bilanzstruktur ist solide.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Ja. Auch der Aufsichtsrat hat, soweit ersichtlich, gut gearbeitet.

TOP 4: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG): Änderung von § 18 (Einberufung der Hauptversammlung), § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) und § 20 (Versammlungsleitung) der Satzung

Nein. Während gegen die Änderung der §§ 18 und 19 der Satzung keine Einwände bestehen, lehnt die SdK die in § 20 angegebene Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Nach Auffassung der SdK steht dem Versammlungsleiter bereits heute ein umfangreiches Instrumentarium zur ordnungsgemäßen Leitung der Hauptversammlung zur Verfügung, so dass es der vorgeschlagenen Beschränkung zentraler Aktionärsrechte nicht bedarf.

TOP 5: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches (HGB) verlangten Angaben

Nein. Die SdK befürwortet die mit diesem Punkt angesprochene individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen zur Herstellung von mehr Transparenz im Sinne der Grundsätze guter Unternehmensführung. Die Offenlegung dient dem Aktionär u. a. zur Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds.

TOP 6: Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf drei Mitglieder und entsprechender Satzungsänderung

Ja. Die Verkleinerung des Aufsichtsrates ist sinnvoll und spart Kosten.

TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Ja. Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gibt es keine Bedenken.

TOP 8: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der equitrust AG auf die NORDCAPITAL Private Equity GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz

Nein. Hier bestehen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der ermittelten Barabfindung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.