Hauptversammlung der Bastfaserkontor AG am 14.09.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005/2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Zustimmung, da die Dividende wieder zu gering ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006
siehe TOP 4
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006
Vorstand und Aufsichtsrat haben in den vergangenen Hauptversammlungen zugesagt, die Aktien durch einen Aktiensplitt interessanter zu machen und mehr Handel zu ermöglichen bzw. eine höhere Dividende zu zahlen. Diese Versprechungen wurde nie eingehalten, deshalb stimmen wir gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Enthaltung – auch aus den vorgenannten Gründen.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und zum Teilnahmerecht an der Hauptversammlung
Zustimmung. Es handelt sich um einen normalen UMAG-Beschluss hinsichtlich der Ladung.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
TOP 8
Beschlussfassung über Bekanntmachungen der Gesellschaft
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des elektronischen Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform
Zustimmung zur Beschlussfassung.
TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages über die Veräußerung der Immobilie Kurfürstendamm 199, 10719 Berlin, zu einem Mindestverkaufspreis von € 11.000.000
Unabhängig von der Höhe des Kaufpreises halten wir einen Verkauf für bedenklich, da die Gesellschaft danach keinen Geschäftsbetrieb mehr hat. Es besteht die Gefahr, dass nur noch Aktiengeschäfte mit höherem Risiko betrieben werden – daher keine Zustimmung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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