Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.08.06



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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2005.

Zustimmung – es ist erfreulich, dass die VSM wieder ordentliche Zahlen präsentiert und die Aktionäre mit der Auszahlung einer Dividende daran partizipieren lässt.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.

Zustimmung – der Vorstand hat durch die Umsetzung seiner Strategie die VSM in das aktuell ruhige und ertragreiche Fahrwasser geführt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

Zustimmung – der AR hat das heikle Thema der AR-Vergütung angepackt, seiner Kontrollfunktion ist er, soweit erkennbar, nachgekommen.

5. Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung).

Zustimmung – Anpassung der Satzung an die aktuelle Gesetzeslage.

6. Beschlussfassung über die Änderung von § 22 der Satzung (Vorsitz).

Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglich soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen

7. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung für den Aufsichtsrat).

Zustimmung – diese Anpassung ist dringend notwendig, um die ausufernden AR-Bezüge zu begrenzen.

8. Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 5 bis 9 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a Satz 5 bis 9 HGB verlangten Angaben (Offenlegung der Vorstandsvergütungen).

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation – daher keine Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt

9. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.

Zustimmung –Gegen die Bestellung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nichts vorzubringen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.