Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.09.06



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In Anbetracht der Tatsache, dass per Mitte Juli 2006 sämtliche der 130.000 Stammaktien sowie 116.263 Vorzugsaktien (insgesamt also 98,51% des Aktienkapitals) durch den Großaktionär Violine S.à.r.L., Luxemburg, gehalten wurden und somit lediglich 3.737 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dem Streubesitz zuzurechnen waren, erübrigt sich die Abgabe eines Abstimmungsverhaltens durch die SdK.

Nichtsdestotrotz wird die SdK ihre Kritik an der zur Beschlussfassung vorgesehenen Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre (TOP 5) genauso deutlich machen wie an der ebenfalls angedachten, zudem unzeitgemäßen Nichtveröffentlichung der individualisierten Vergütung der Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von fünf Jahren (TOP 6).

Der Fokus der SdK wird allerdings auf dem des Weiteren zu fassenden Squeeze-out-Beschluss und hier auf der Frage eines angemessenen materiellen Ausgleichs für die von der Enteignung betroffenen Minderheitsaktionäre liegen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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