Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.08.06



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der TEUTONIA Zementwerk Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

keine Abstimmung, nur Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse, Lageberichte und des Berichts des Aufsichtsrats.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Vorzugsaktionäre – alle Stammaktien befinden sich bei der Mehrheitsgesellschafterin Heidelberg Cement (HC = 99,46%) oder noch bei der vorherigen Inhaberfamilie Lange – nehmen die Dividende billigend zur Kenntnis (100% des Bilanzgewinns).

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken. Im ersten Jahr nach der Übernahme durch HC ist ordentlich und erfolgreich gewirtschaftet worden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Auch gegen die Entlastung des neuen – maßgeblich von HC bestimmten - Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Gegen die Bestellung von Ernst & Young als neuem Abschlussprüfer – bisher KPMG - bestehen keine Bedenken.

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

Der AR wird von 6 auf 3 Mitglieder verkleinert. Die beiden vorgeschlagenen Vertreter der Anteilseigner sind bisher als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender (Vorschlag von HC) tätig. Keine Bedenken.

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderungen von § 20 und § 21 der Satzung zur Einberufung der Hauptversammlung und zum Teilnahmerecht an der Hauptversammlung

Den Satzungsänderungen (§§ 20 + 21) zur Einberufung der HV im Zuge des UMAG wird zugestimmt.

TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung von § 22 der Satzung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken

Der Satzungsänderung (§ 22) zur Ermächtigung des HV-Leiters zur Einschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre kann nicht zugestimmt werden, da dies ein fundamentales Recht von Aktionären betrifft.

TOP 9 Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss

Dem Verzicht auf die individualisierte Angabe der Bezüge der VS-Mitglieder kann nicht zugestimmt werden, da es hier um ein wesentliches Info-Recht von Aktionären geht.

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung und die Beauftragung des Vorstands, den Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien der Gesellschaft bei der Niedersächsischen Börse zu Hannover zur Beendigung des Börsenhandels der Vorzugsaktien im amtlichen Markt zu beantragen (reguläres Delisting)

Dem vorgeschlagenen Delisting der Vorzugsaktien (die Stammaktien sind nicht an der Börse notiert) kann nicht zugestimmt werden, weil das den Wert der Aktien negativ berühren wird. Ausserdem ist das verbundene Angebot einer Barabfindung mit 420 € pro VZA zu niedrig. Zwar übersteigt es den vorherigen relevanten Börsenpreis und das Angebot aus Dezember 2005 (270 €) sowie den ermittelten Preis aus einem Wertgutachten von PwC, doch liegt es weiterhin sehr bzw. zu deutlich unter dem Kaufpreis für Stammaktien von 660 € aus Dezember 2005.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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