Hauptversammlung der Marbert AG am 31.08.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MARBERT Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Keine Entlastung des Vorstands wegen Erfolglosigkeit (siehe unseren Gegenantrag unter
www.sdk.org)
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Dem Aufsichtsrat ist es nicht gelungen, den Vorstand zu einer erfolgreichen Geschäftspolitik zu veranlassen. Außerdem hat er die vom Vorstand betriebene beschönigende Bilanzpolitik im Jahresabschluss 2005 gebilligt. Daher keine Entlastung. (siehe unseren Gegenantrag unter
www.sdk.org)
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung zur Wahl des Abschlussprüfers; dieser hat mit plausibler Begründung nur ein eingeschränktes Testat vergeben.
TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden.
(2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung nachzuweisen.
(3) Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu beschränken
Zustimmung zu (1) und (2). Es handelt sich hier um einen normalen UMAG Beschluss hinsichtlich Teilnahme und Ladung.
Zu (3) keine Zustimmung. Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglich soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen (siehe unseren Gegenantrag unter
www.sdk.org)
TOP 6
Beschlussfassung über einen Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation – daher keine Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
(siehe unseren Gegenantrag unter
www.sdk.org)
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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