Hauptversammlung der GESCO AG am 24.08.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GESCO AG für das Geschäftsjahr 2005/2006 (vom 01.04.2005 bis 31.03.2006) mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2005/2006 (vom 01.04.2005 bis 31.03.2006) mit dem Konzernlagebericht
keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2005/2006
Vom AG-Gewinn werden nur 34 % ausgeschüttet, daher nur Enthaltung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/2006
Der Vorstand hat gut gearbeitet und kann entlastet werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005/2006
Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes gut begleitet – daher kann er entlastet werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital von 3,573 Euro: Zustimmung zum Vorratsbeschluss.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung – diese sind bisher meist zum Erwerb neuer Firmen oder für Belegschaftsaktien verwandt worden.
TOP 7
Satzungsänderung von § 13, § 14 und § 16
Um die Satzung an die Bestimmungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) anzupassen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung wie folgt neu zu fassen:
Satzungsänderungen nach dem UMAG-Gesetz. Da hier auch eine Einschränkung des Rede- und Fragerechts enthalten ist, müssen wir ablehnen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2006/2007
Zustimmung zur Bestellung des Abschlussprüfers Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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