Hauptversammlung der SUNLINE AG am 28.07.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2005, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2005.
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2005.
Wenn auch noch nicht alles ganz rund läuft, kann dem Vorstand im Startjahr des Börsenganges dennoch Entlastung erteilt werden.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführer der auf die Sunline AG verschmolzenen GWU Solar GmbH, Ammerthal für das Geschäftsjahr 2005
Keine Einwendungen gegen die Entlastung des Geschäftsführers.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2005.
Der Entlastung wird zugestimmt.
TOP 5:
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 1.000.000,00 gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderungen der Satzung.
Es ist nicht einzusehen, dass das Bezugsrecht der Aktionäre hier ausgeschlossen wird. Die hier aufgeführte Begründung – schnelles und flexibles Handeln – sticht nicht, kurzfristig notwendige Liquidität ist nach dem Börsengang ausreichend vorhanden. Der alternativ mögliche –quasi kostenfreie – vertragliche Bezugsrechtshandel unter den Aktionären durch Sunline als Vermittler wurde nicht in Erwägung gezogen. Im Übrigen wird mit TOP 12 mit der Beschlussfassung zur Ausgabe von Genussrechten ein Zugriff auf schnelles Kapital geschaffen. Dem Tagesordnungspunkt wird nicht zugestimmt.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates.
Die hier vorgesehene Vergütung ist noch als angemessen anzusehen und deshalb nicht zu beanstanden – daher Zustimmung.
TOP 7:
Wahl eines neuen Aufsichtsrates
Keine Einwendungen gegen die hier vorgeschlagenen Kandidaten.
TOP 8:
Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2006 und weitere Geschäftsjahre
Wenn auch die Größenordnung der Vergütung nicht gerade als mager zu bezeichnen ist, kann ihr doch noch zugestimmt werden.
TOP 9:
Beschlussfassung über einen Verzicht auf Offenlegung der Vorstandsvergütung („Opting-Out“) gemäß § 286 Abs. 5 HGB bzw. § 314 Abs. 2 HGB
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Diesen Anforderungen darf sich auch SUNLINE – gerade als Börsenneuling – nicht entziehen. Dem Tagesordnungspunkt wird nicht zugestimmt.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt gerade im Hinblick auf die doch relativ engen eigenen finanziellen Spielräume geradezu widersprüchlich – siehe auch eigene Aussagen zur Begründung für TOP 5 – daher keine Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
TOP 11:
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2006, Schaffung eines Bedingten Kapitals I und Satzungsänderung
Ein Aktienoptionsprogramm kurz nach dem Börsengang kann nicht gutgeheißen werden. Hier sollte es erste Priorität sein, das Unternehmen profitabel auszurichten – und eine Dividendenfähigkeit herzustellen.
Die Hürden des AOP sind zum derzeitigen Kurs der Aktie geradezu lächerlich.
Im Übrigen: Der brave Mann denkt an sich selbst zuletzt! Dem Tagesordnungspunkt wird nicht zugestimmt.
TOP 12:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten
Keine Einwendungen zu dieser Kapitalbeschaffungsmaßnahme.
TOP 13:
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Sofern die Unabhängigkeitserklärung gemäß des DCGK Ziff. 7.2.1 vorliegt wird dem Tagesordnungspunkt zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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