a.o. Hauptversammlung der Gauss Interprise AG am 14.07.2007
Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gauss Interprise AG vom 25. August 2005 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen angemessene Barabfindung auf die 2016090 Ontario Inc. gemäß §§ 327 a ff. Aktiengesetz
Nein. Gegen die vorgeschlagene Abfindungshöhe bestehen Bedenken.
TOP 2: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gauss Interprise vom 25. August 2005 über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungsvertrages zwischen der Gauss Interprise AG, Hamburg und der 2016090 Ontario Inc., Waterloo, Ontario, Kanada, vom 04.11.2003
Nein. Die SdK lehnt diesen unter mehr als fragwürdigen Umständen geschlossenen Beherrschungsvertrag insgesamt ab.
TOP 3: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gauss Interprise AG vom 25. August 2005 über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005
Nein. Trotz der Tatsache, dass es sich bei der KPMG Deutschland Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft um eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handelt, bestehen im vorliegenden Fall Zweifel an der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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