Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.07.06



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Hauptversammlung der Strabag AG am 14. Juli 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 sowie des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung, nur Kenntnisnahme des Jahresabschlusses, des Konzernjahresabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Dem Vorschlag, den Bilanzgewinn von 5 Mio€ auf neue Rechnung vorzutragen, wird zugestimmt. Er ergibt sich nämlich lediglich aus einem Gewinnvortrag von ca. 10 Mio € bei einem Jahresfehlbetrag von ca. 5 Mio €. Der damit beabsichtigten Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 25% unter Einbeziehung von Vermögenswerten und Schulden aus nicht fortgeführtem Geschäft. Zu beklagen ist aber, dass seit mehr als 10 Jahren keine Dividende gezahlt wird.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.

Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt. Aus Sicht der SdK liegen keine Gründe für den Entzug des Vertrauens – s. TOP 14 – vor. Die Veräußerung des Bereichs Hoch- und Ingenieurbau an die Züblin AG – der Kernpunkt der Kritiker - wird als unternehmerisch sinnvoll angesehen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

Der Entlastung des Aufsichtsrats wird zugestimmt. Der Kritikpunkt, dass es sich auf der Seite der anteilseigner ausschließlich um Organmitglieder des Mehrheitsaktionärs handelt, ist valide, rechtfertigt u.E. aber nicht eine Nichtentlastung. Auch nicht das bereits unter TOP 3 angesprochene Veräußerungsgeschäft.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Dem Vorschlag, die bisherigen Abschlussprüfer wieder zu bestellen, wird zugestimmt. Ablehnungsgründe sind nicht ersichtlich, zumal es nicht die Abschlussprüfer des Mehrheitsaktionärs sind.

TOP 6: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der DYWIDAG-Holding GmbH.

Dem Unternehmensvertrag mit der Dywidag-Holding wird zugestimmt. Derartige Verträge sind im Konzern üblich, Dywidag ist es jetzt neu hinzugekommen.

TOP 7: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Asphalt GmbH.

Dem Unternehmensvertrag mit der Deutschen Asphalt GmbH wird zur Vervollständigung der Verträge im Strabag-Konzern ebenfalls zugestimmt.

TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Rodinger Ingenieurbau GmbH.

Auch dem Unternehmensvertrag mit der Rodinger Ingenieurbau GmbH wird aus den unter TOPs 6 + 7 genannten Gründen zugestimmt

TOP 9: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 und §§ 315 a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben im Jahres- und Konzernabschluss

Dem vorgesehenen Unterbleiben der Veröffentlichung der individualisierten Vergütungen der Vorstands-Mitglieder wird nicht zugestimmt. Hier soll gegen ein wichtiges Anliegen des Deutschen Corporate Governance Kodex verstoßen werden

TOP 10: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens

Der vorgesehenen Satzungsänderung mit der Streichung des Unternehmenszwecks Hoch- und Ingenieurbau wird zugestimmt. Da das Geschäft veräußert worden ist und das für sinnvoll angesehen wird, ist auch die entsprechende Satzungsänderung geboten.

TOP 11: Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung) und § 19 der Satzung (Teilnahme- und Stimmrecht).

Die vorgesehene Satzungsänderung im Zuge des UMAG zur Einberufung der HV und zum Teilnahme- und Stimmrecht ist sachlich geboten

TOP 12: Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung (Versammlungsleitung).

Die vorgesehene Satzungsänderung im Zuge des UMAG zur Versammlungsleitung ist wegen der darin enthaltenen Einschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre abzulehnen. Hiermit soll eines der wenigen und ganz wesentlichen Rechtre der Aktionäre ungerechtfertigt und unnötigerweise eingeschränkt werden

TOP 13: Entzug des Vertrauens gegenüber dem Vorstand der STRABAG AG.

Dem von einer Aktionärsgruppe beantragten Entzug des Vertrauens gegenüber dem Vorstand wird nicht zugestimmt. Die Veräußerung des Hoch- und Ingenieurbaus wird als sachlich richtig angesehen (s.o. TOP 3).

TOP 14: Verlangen nach § 83 Abs. 1 AktG: Anweisung des Vorstands zur Vorbereitung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der Ed. Züblin AG.

Der von der gleichen Aktionärsgruppe beantragten Anweisung des Vorstands mit der Züblin AG wird nicht zugestimmt, weil das rechtlich und tatsächlich nicht möglich ist.

TOP 15: Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG.

Der von der gleichen Aktionärsgruppe beantragten Bestellung eines Sonderprüfers wird ebenfalls nicht zugestimmt. Kernpunkt des Antrags ist wiederum die Veräußerung des Hoch- und Ingenieurbaus an die Züblin AG. Sie ist aber aus Sicht der SdK strategisch richtig. Die außerdem angesprochene Vorbereitung eines Beherrschungsvertrags mit der Muttergesellschaft und der Rückzug davon betrifft eher die Sphäre der Muttergesellschaft

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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