Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 19.7.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 nebst Berichten des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung zu einer um 15% erhöhten Dividende.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Bei einem um knapp 35,5% ausgeweiteten Umsatz, der durch die Einbeziehung neuer, meist sanierungsbedürftiger Krankenhäuser generiert wurde, ist eine Steigerung des Gewinns gelungen. Damit hat der Vorstand seine Prognosen leicht übertroffen. Entlastung ist angezeigt.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Auch die Entlastung des AR ist gerechtfertigt, da er offensichtlich erfolgreich die Entwicklung des Unternehmens zum größten börsennotierten Klinik-Konzern strategisch und kontrollierend begleitet hat.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl von PwC als Abschlussprüfer.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die erneute Ermächtigung zum Aktienrückkauf mit den üblichen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten erscheint nicht unbedingt zwingend geboten, da die öff. Hand als Krankenhausverkäufer kaum mit Aktien bezahlt werden kann. Trotzdem kann zugestimmt werden.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (Teilnahmerecht)
Die Satzungsänderungen bzgl. Teilnahme und Anmeldung (gem. UMAG) sind sinnvoll.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 a der Satzung (Sitzungen, Beschlüsse, Geschäftsordnung, Ausschüsse)
Diese Satzungsänderungen sollen die Funktionsweise des AR verbessern, daher sind sie zu befürworten
TOP 9:
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Büro des Aufsichtsratsvorsitzenden, Aufsichtsratsvergütung)
Diese Satzungsänderung, in der vor allem eine Strukturveränderung in der AR-Vergütung vorgesehen ist, soll die Motivation zur Teilnahme an AR-Sitzungen verstärken – originell und gut.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|