Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.06.06



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TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Dem vorgelegten Beschluss, die Dividende von 0,22 € auf 0,24 € zu erhöhen, wird zugestimmt. Die Ausschüttung übersteigt 50 % des Konzernjahresüberschusses bei weitem.

TOP 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung zur Entlastung des Vorstands: Das erneut verbesserte operative Ergebnis beweist, dass der Vorstand seine Ertragsziele erreicht hat.

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Auch dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden, da dieser das Geschäft strategisch beratend und kontrollierend offensichtlich erfolgreich begleitet hat.

TOP 5: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit nachfolgender Kapitalherabsetzung sowie Herabsetzung des bedingten Kapitals
Die weitere Auflösung der Kapitalrücklage und deren Auszahlung i.H.v. 18.032,025 € (1,50 € je Aktie) ist aufgrund der üppigen liquiden Mittel i.H.v. ca. 46,5 Mio. € zu begrüßen, auch wenn diese noch etwas höher hätte ausfallen können.

TOP 6: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (genehmigtes Kapital)
Einer Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 50 % – auch mit teilweisem Bezugsrechtsausschluss – wird nicht zugestimmt. Die Verwässerungsgefahr auf Grund der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss ist zu groß, wir werden eine Begrenzung auf 25% fordern. Zudem ist auch nach der Sonderausschüttung genug Geld für Akquisitionen in der Kasse.

TOP 7: Erneuerung des Beschlusses zum Erwerb eigener Aktien
Dem Erwerb eigener Aktien zur Einziehung und Vernichtung wäre zuzustimmen. Die ebenfalls vorgesehenen anderen Verwendungsmöglichkeiten sind jedoch abzulehnen.

TOP 8: Beschlussfassung über Änderungen der Einberufungsfrist und die Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie entsprechende Satzungsänderungen
Die Einarbeitung der neuen Regeln des UMAG sind sinnvoll, um einen besseren Ablauf der HV zu ermöglichen.

TOP 9: Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Beschränkung des Rede- und Fragerechts sowie entsprechende Satzungsänderungen
Dieser Beschlussvorschlag des Vorstands wird abgelehnt. Das UMAG schafft die rechtliche Möglichkeit, dass die Mehrheit der Aktionäre durch eine Satzungsänderung ihre eigenen Rechte zur Rede und Fragestellung bei einer Hauptversammlung einschränken können. Dies ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben und aus Sicht der SdK auch kein sinnvolles oder notwendiges Instrument zur Reduzierung der Hauptversammlungsdauer. Der Versammlungsleiter hat bereits jetzt das Recht, den Auftritt nicht zum Thema sprechender Redner abzubrechen, wie dies auch auf der letzten Hauptversammlung von Siemens vorgeführt wurde. Einer Beschränkung des Fragerechts der Aktionäre bedarf es deshalb nicht.

TOP 10: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl von BDO als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. Die pflichtgemäß veröffentlichten Honorare bewegen sich in den üblichen Proportionen.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.