Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.07.06



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TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
Keine Abstimmung erforderlich



TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Nach € 0,75 in 2003; € 0,00 in 2004 soll nun 2005 € 1,75 je Aktie = € 875.000 aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 2.435.271,42 ausgeschüttet werden. € 1.560.271,42 werden in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die SdK stimmt dem Ausschüttungssatz von 35,9 % zu.



TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat augenscheinlich erfolgreich gearbeitet und ist zu entlasten



TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Aufsichtsrat hat den Vorstand erfolgreich geführt und beraten und ist zu entlasten.



TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat
Es stehen die 3 bisherigen Amtsinhaber zur Wiederwahl an. Der SdK ist nichts bekannt, was dagegen sprechen könnte. Daher erteilt die SdK ihre Zustimmung.




TOP 6: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der SdK ist nichts bekannt, was gegen die erneute Bestellung von KPMG sprechen würde. Daher erteilt die SdK ihre Zustimmung.



TOP 7: Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
Auf Grund der gut dotierten Kapital- und Gewinnrücklagen und im Interesse einer Steigerung des Geschäftsumfangs, stimmt die SdK zu.



TOP 8: Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung
Es ist unklar, warum das genehmigte Kapital von bisher Euro 250.000 auf neu 5.000.000 erhöht und wofür es eingesetzt werden soll. Bei einem Eigenkapital von Euro 15.427.000 würde das neue genehmigte Kapital fast einem Drittel des Eigenkapitals entsprechen. Die SdK stimmt der Beschlussfassung daher nicht zu.



TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
Die SdK stimmt der Beschlussfassung nicht zu. Das Aktienrecht sieht die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er bei Wandelschuldverschreibungen aber gerade nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung die Aktien nachkaufen, ohne das er jedoch den Aktienkurs zum Wandlungszeitpunkt kennt.



TOP 10: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu ihrer Verwendung
Obwohl dies ein beliebter Standardbeschluss ist, ist er für die relative Größe des Unternehmens weniger sinnvoll und daher abzulehnen.



TOP 11: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Begrenzung des Frage- und Rederechts wird nicht zugestimmt, da dies die Grundrechte eines Aktionärs einschränkt und grundsätzlich abzulehnen ist.



TOP12 : Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 (Erhöhung auf € 10.000 für ein einfaches Mitglied, auf € 15.000 für den Vorsitzenden und Stellvertreter) wird auf Grund gestiegener Anforderungen an den AR zugestimmt.



TOP 13: Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Die Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung wird wie unter TOP 12 zugestimmt.



TOP 14: Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
Die SdK beschließt ihre Zustimmungen zu diesen Standardanpassungen.


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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.