1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2005, des Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung nötig.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung erteilt. Die Strategie ging zu weiten Teilen auf, neue Großkunden (Arena) konnten gewonnen werden, Prognosen für 2005 wurden erfüllt und für das laufende Geschäftsjahr wurden diese konkretisiert und erhöht. Auch die Klagen gegen die ehemaligen Vorstände wurden vorangetrieben.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Es liegt nichts vor, was gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würde. Daher wird diese erteilt.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der vorgeschlagene Abschlussprüfer PWC ist international anerkannt und verfügt über die nötigen Kapazitäten, um ein Unternehmen dieser Größe nach neuesten Rechnungslegungs-standards zu prüfen.
5. Beschlussfassung über Aufhebung der bedingten Kapitalia I und IV und entsprechende Satzungsänderungen
Aufgrund der Ereignisse (Auslaufen Wandel-/ Optionsrechte) ist das bedingte Kapital nicht mehr nötig. Daher wird diesem Tangesordnungspunkt zugestimmt.
6. Weitere Satzungsänderungen
Diesem Tagesordnungspunkt wird die Zustimmung verweigert. Es soll unter anderem das Rede- und Fragerecht der Aktionäre beschränkt werden. Nach § 118 AktG übern die Aktionäre ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Da diese üblicherweise nur einmal im Jahr stattfindet ist es nicht angebracht, diese Rechte in irgendeiner Art und Weise einzuschränken und damit die Grundrechte der Aktionäre zu treffen.
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