TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 sowie des gebilligten Konzernjahresabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ja. Der schon fast traditionelle, großzügige Dividendenverzicht des Großaktionärs macht die Zahlung einer Streubesitzdividende in Höhe von 0,10 € bei einem Ergebnis je Aktie von lediglich 0,01 € überhaupt erst möglich.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Einer Entlastung des Vorstands kann nur zugestimmt werden, wenn die umfassenden geschäftlichen Transaktionen des Geschäftsjahres 2005 wesentlich detaillierter erörtert werden. Die Ausrichtung auf ertragreiche, immobile Geschäftsaktivitäten wird von der SdK zwar prinzipiell begrüßt; der bis auf die Beteiligung an der Seleno GmbH in Form von Geschäften mit der Garbe Gruppe erfolgte, somit fast vollständige Vermögensaustausch bedarf allerdings umfassender Erläuterungen speziell mit Blick auf Bewertungsfragen. Zudem sieht die SdK die Abgabe der Markenrechte „stilwerk“ sowie die Weitergabe des im Vorjahr als Hoffnungsträger dargestellten, viel versprechenden Wohnimmobilienbereiches „stilwerk living“ kritisch. Auch die überraschende, bis dato noch nicht umfassend kommunizierte Schwerpunktverlagerung auf den sachlichen Teilmarkt der Logistikimmobilien bedarf weitergehender Informationen.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Auch einer Entlastung des Aufsichtsrates kann nur nach weitergehender, umfassender Information über die fundamentalen Geschäftsvorfälle sowie die strategische Neuausrichtung zugestimmt werden (siehe TOP 3).
TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Ja. Gegen eine erneute Bestellung der Prof. Dr. Katz & Collegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 6: Wahlen zum Aufsichtsrat
Ja. Gegen eine Wiederwahl von Herrn Bernhard Garbe sowie die Wahl von Herrn Dr. Klein gibt es seitens der SdK keine Einwände.
TOP 7: Berichterstattung des Vorstandes zur Verschmelzung mit der Garbe Lagerhaus Holding KG (GmbH & Co.)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 8: Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Garbe Lagerhaus Holding KG (GmbH & Co.) und der stilwerk AG
Eine Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag hängt von einer weiteren Plausibilisierung der Bewertungsfragen ab.
TOP 9: Beschlussfassung über die verschmelzungsbedingte Kapitalerhöhung und Satzungsänderung
Analog zu TOP 8.
TOP 10: Beschlussfassung über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Grundstücksgesellschaft Steinstraße 25 mbH
Ja. Angesichts der Neuausrichtung der Gesellschaft als Holding für Mehrheitsbeteiligungen an Objektgesellschaften im Immobilienbereich ist der Abschluss eines derartigen Vertrages sinnvoll.
TOP 11: Beschlussfassung über den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Logimac Holding GmbH
Ja. Begründung siehe TOP 10.
TOP 12: Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Veränderung des Namens und des Geschäftsgegenstandes der stilwerk AG
Ja. Einerseits dienen die Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an die geänderte Gesetzeslage und sind insofern rein technischer Natur (§§ 19 und 25). Andererseits kommt in den Änderungen bezüglich des Unternehmensgegenstandes und der Firma die von der SdK prinzipiell begrüßte Schwerpunktverlagerung auf den Immobilienbereich zum Ausdruck (§§ 1 und 2).
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