Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.06.06



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Hauptversammlung der Cancom IT Systeme AG am 28.06.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2005

Der Vortrag auf neue Rechnung ist angemessen. Der Beschlussfassung kann daher zugestimmt werden.

TOP 3: Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005

Der Vorstand hat im Berichtsjahr gute Arbeit geleistet. Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Die Arbeit des Aufsichtsrats war –soweit nachvollziehbar- einwandfrei. Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Bezüglich der Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 6: Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Gegen die Nachwahl des vorgeschlagenen AR-Mitglieds bestehen keine Bedenken.

TOP 7: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CANCOM IT Systeme AG und der CANCOM Deutschland GmbH vom 21.04.2006

In Bezug auf die Zustimmung zum genannten Ergebnisabführungsvertrag vom 21.04.2006 bestehen keine Bedenken.

TOP 8: Beschlussfassung über Satzungsänderungen hinsichtlich der Bestimmungen über den Aufsichtsrat, den Ort der Hauptversammlung und zur Anpassung an die neue Gesetzeslage

Mit Ausnahme der nach dem UMAG ermöglichten zeitlichen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre auf Hauptversammlungen, die der Idee der Aktionärsdemokratie widerspricht, bestehen gegen die übrigen vorgeschlagenen Satzungsänderungen keine Bedenken. Da jedoch alle vorgeschlagenen Satzungsänderungen nur in einem einzigen Tagesordnungspunkt abgestimmt werden sollen, wird von uns dieser gesamte Tagesordnungspunkt abgelehnt.

TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Dieser Beschluss soll an die Stelle des in der HV vom 22.6.05 gefassten Beschlusses treten und bis 31.12.2007 gelten. Der vorgeschlagenen Regelung kann zugestimmt werden, da ein so ermöglichter Aktienerwerb insbesondere auch der Finanzierung einer weiteren Expansion der Gesellschaft im Rahmen der Globalisierung dienen dürfte.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.