Hauptversammlung der Girindus AG am 22.06.2006
Voraussichtliches Abstimmverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Die SdK spricht sich für eine Entlastung des Vorstandes aus, da dessen Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr als zufriedenstellend gewertet wird. Soweit erkennbar, hat der Vorstand das Unternehmen angemessen geleitet und gesteuert.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Die SdK spricht sich für eine Entlastung des Aufsichtsrates aus, da – wie aus dem Bericht erkennbar- in 6 Sitzungen wichtige strategische Eckpunkte erörtert und geprüft wurden. Die Berichterstattung könnte konkreter bezgl. Art und Umfang der Prüfung ausfallen. Dies wird jedoch zum Thema der Generaldebatte gemacht und dessen Umsetzung nachgehalten.
TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen den zur Wahl stehenden Abschlussprüfer besteht aus Sicht der SdK keine Bedenken - - daher Zustimmung.
TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Dem Erwerb eigener Aktien kann zugestimmt werden. Im Rahmen der Übernahme durch Solvay wurde der Bestand eigener Aktien zu einem Kurs von 7 EUR an den neuen Mehrheitsgesellschafter veräußert. Der Kurs schien angemessen; ein derzeitiger Erwerb an der Börse wäre vermutlich günstiger und zur Bedienung des Aktienoptionsplanes auch zweckmäßig.
TOP 6: Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Dem Beschluss ist zuzustimmen, da keine negativen Erkenntnisse vorliegen.
TOP 7: Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung individualisierter Vorstandsvergütungen gemäß Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
Der Beschluss ist abzulehnen. Die Anpassung entspricht nicht den Corporate Governance Forderungen der SdK.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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