Hauptversammlung der Finanzhaus Rothmann AG am 16. Juni 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Finanzhaus Rothmann AG, des Konzernabschlusses, des Lageberichts der Finanzhaus Rothmann AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung, dreiviertel des Jahresergebnisses werden ausgeschüttet.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
siehe TOP 4
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Es ist das erste Geschäftsjahr nach IPO. Soweit ersichtlich haben der Vorstand und der Aufsichtsrat gute Arbeit geleistet – daher Zustimmung zur Entlastung.
TOP 5:
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Gegen den zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Prof. Dr. Heinrich R. Schradin, ein Universitätsprofessor mit weiteren Aufsichtsratsmandaten im Versicherungsbereich, bestehen keine Bedenken – daher Zustimmung.
TOP 6:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl von BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 7:
Beschlussfassung über den Verzicht auf eine Offenlegung der Vorstandsbezüge
Der Beschluss ist abzulehnen. Die Anpassung entspricht nicht den Corporate Governance Forderungen der SdK.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Da erst vor wenigen Monaten die Aktien an der Börse veräußert wurden, ist kein Grund erkennbar, eigene Aktien zu erwerben – daher Ablehnung der Beschlussfassung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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