Hauptversammlung der Singulus Technologies AG am 23.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2005 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Cash flow ist zu schwach, um eine Dividende auszuschütten. Der Beschlussfassung wird zugestimmt.
TOP 3:
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
siehe TOP 4
TOP 4:
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Vorstand und Aufsichtsrat konnte den Markteinbruch nicht verhindern, haben aber gegengesteuert - daher Entlastung.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wahl von Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dipl.-Ing. Roland Lacher (bisher: Vorstandsvorsitzender) soll in den Aufsichtsrat gewählt werden. Trotz des Deutschen Corporate Governance Kodex ist dies zu befürworten, da er als Mitbegründer der Firma ein natürliches Anrecht hat und der Firma weiter sehr nützen kann.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Der Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien wird nur für den Fall der Einbeziehung zugestimmt.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Änderung von Vorschriften der Satzung über die Durchführung der Hauptversammlung in § 12 (Ort und Einberufung) und § 13 (Teilnahmerecht)
Zustimmung; es handelt sich hier um einen normalen UMAG Beschluss hinsichtlich der Ladung.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung
Mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) wurden zudem die Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung geändert. Nach dem neuen § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG kann der Versammlungsleiter in der Satzung zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden.
Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Änderung von § 4 (Bekanntmachungen) der Satzung
Der Satzungsänderung für Bekanntmachungen der Gesellschaft ausschließlich im Bundesanzeiger kann problemlos zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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