Hauptversammlung der BERU AG am 21. Juni 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das am 31. Dezember 2005 abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2005 (1. April – 31. Dezember 2005).
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Dividende ist bei einem Konzernüberschuss von 19,8 Mio. € und einer Ausschüttungssumme von 8,3 Mio. € nicht schlecht, sie hätte aber ohne weiteres auf Grund der hervorragenden finanziellen Unternehmenssituation aber deutlich höher liegen können.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet – daher Zustimmung.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2005
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind ihrer Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr gerecht geworden – daher Zustimmung.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl wird aber nur zugestimmt, wenn die Unabhängigkeitserklärung gem. des Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 7.2.1 durch den Aufsichtsrat eingeholt wurde.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Nachdem von der bisherigen Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wurde, wird der Vorratsbeschluss nicht beanstandet.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 4 Abs. 3 und Abs. 4, 8 Abs. 1, 3 und Abs. 4 sowie § 9 Abs. 4
Notwendige Satzungsänderungen.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 11 Abs. 2 bis 4, 12 und § 13 aus Anlass des UMAG
Satzungsänderungen gem. UMAG. Da hier jedoch auch die Option auf Einschränkung des Rede- und Fragerechts mit eingebracht wird, keine Zustimmung insgesamt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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