Hauptversammlung der KSB AG am 22.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Zahlung einer Dividende lediglich für die Vorzugsaktionäre kann angesichts des Verlustes in der AG zugestimmt werden.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Angesichts der Bemühungen um eine Verbesserung der Geschäftslage kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Angesichts der Bemühungen um eine Verbesserung der Geschäftslage kann dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Der Wahl der KPMG kann zugestimmt werden.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Bestätigung gerichtlich bestellter Mitglieder des Aufsichtsrats
Der gerichtlichen Bestellung der drei AR-Mitglieder kann zugestimmt werden.
TOP 7:
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Auch der Wahl des zunächst gerichtlich bestellten Herrn Kontz zum Aufsichtsrat kann zugestimmt werden.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats insbesondere durch die Einführung von Sitzungsgeldern ist sinnvoll, weshalb ihr zugestimmt werden kann.
TOP 9:
Beschlussfassung zum Umfang der Offenlegung der Vorstandsvergütung
Eine vorgeschlagene “Kann-Regelung“ ist nicht ausreichend und aus unserer Sicht nicht sinnvoll, weshalb wir gegen diesen Beschluss stimmen werden.
TOP 10:
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung betreffend die Hauptversammlung
Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Anpassung an gesetzliche Änderungen weshalb ihnen zugestimmt werden kann.
TOP 11:
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
Diese Änderungen über die Dauer der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, über die Wahl von Ersatzmitgliedern sowie über die Einberufung und die Form der Einberufung ist sinnvoll, weshalb ihnen zugestimmt werden kann.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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