Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG am 14.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Dividendenzahlung von € 0,39 wie im Vorjahr – eine Erhöhung zum Vorjahr war nicht möglich, weil die gesetzliche Lage keine Verbesserung der Ausschüttung ermöglichte.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat sehr erfolgreich gearbeitet, das gilt auch für die Mitarbeiter des STADA-Konzerns – daher Zustimmung.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat hat 8 Mal getagt und monatlich in Schriftform einen Vorstandsbericht erhalten. 2 Ausschüsse wurden gegründet – daher Zustimmung
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Zustimmung zur Wahl von TREUROG WP-Gesellschaft als Abschlussprüfer; allerdings soll ein Wechsel des verantwortlichen Prüfers stattfinden.
TOP 6:
Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien; neue Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Da vom Vorjahresbeschluss kein Gebrauch gemacht wurde, so kann die Ermächtigung bis zum 14.12.2007 (18 Monate) verlängert werden.
TOP 7:
Satzungsänderungen
Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 8:
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 6 und 7 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 6 und 7 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist einer der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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