Hauptversammlung der Wasgau Produktions & Handels AG am 28.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des Lageberichtes des Vorstandes für die WASGAU Produktions & Handels AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für die WASGAU Produktions & Handels AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2005
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2005
Der Beschlussfassung über die Ausschüttung einer Dividende von 0,13 € je dividendenberechtigte Aktie wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung, da der Vorstand erfolgreich gearbeitet hat.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen und kann daher entlastet werden.
TOP 5:
Beschlussfassung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütungen
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation – daher keine Zustimmung .
TOP 6:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
3) Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre von Beginn der Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht – daher Ablehnung.
TOP 7:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl des Abschlussprüfers kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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