Hauptversammlung der Softship AG
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005
Enthaltung. Einerseits muss die SdK die Verfehlung der Planzahlen, die signifikanten Umsatzverluste sowie das negative Ergebnis konstatieren. Andererseits sind sämtliche negativen ökonomischen Entwicklungen auf die bloße Verschiebung von Lizenzverkäufen in das Jahr 2006 zurückzuführen, in dem bis heute und entgegen dem bis dato vorherrschenden Trend bereits Lizenzverkäufe im Volumen des gesamten Vorjahres generiert werden konnten. Management- und Produktqualität sowie Marktstellung werden aus Sicht der SdK von diesen Vorgängen nicht berührt. Problematisch bleibt demgegenüber allerdings die Unternehmenskommunikation bezüglich des Geschäftsverlaufes resp. der Lizenzverkäufe 2005.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005
Enthaltung. Der Aufsichtsrat hat grundsätzlich gute Arbeit geleistet, hätte aber, gemeinsam mit dem Vorstand, in punkto der für ein Softwareunternehmen so zentralen Lizenzverkäufe für eine angemessene und zeitnahe Information der Unternehmenseigentümer sorgen müssen. Die Herstellung von Transparenz bei wichtigen Unternehmensangelegenheiten gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit ist auch für den Aufsichtsrat eine der vornehmsten Aufgaben.
TOP 4: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Ja. Gegen die abermalige Bestellung der Johannsen Basedow + Partner, Unternehmensberatung GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 5: Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
Ja. Der bestehende Aufsichtsrat kann wiedergewählt werden, da dieser, mit Ausnahme des unter TOP 3 kritisierten Sachverhaltes, in den zurückliegenden Jahren seiner Amtsperiode gute Arbeit geleistet hat.
TOP 6: Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung und Bericht des Vorstands zur Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss
Ja. Hierbei handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss, um die Handlungsfähigkeit der AG im allgemein üblichen Rahmen sicherzustellen. Eine etwaige Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I und II wird die SdK im Interesse der Aktionäre in jedem Fall nachträglich überprüfen.
TOP 7: Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Den TOP 7b sowie 7c kann vorbehaltlos zugestimmt werden, da es sich um rein technische und zudem sinnvolle Anpassungen an die geänderte Gesetzeslage handelt. Bezüglich einer Erhöhung der Aufsichtsratsbezüge von 16 auf 18 T€ (TOP 7a) macht die SdK ihre Zustimmung von der Begründung dieses Ansinnens abhängig.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|