Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.06.06



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Hauptversammlung der Merkur Bank KGaA am 13.06.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 Die persönlich haftenden Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.

Der vorgelegte Jahresabschluss kann festgestellt werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die persönlich haftenden Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2005 in Höhe von EUR 780.831,44 wie folgt zu verwenden:

a) Zur Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,18 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 10.899.456,00

b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 14.463,55.

Die Verwendung des Bilanzgewinns kann zugestimmt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter Die persönlich haftenden Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, den persönlich haftenden Gesellschaftern für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

Die persönlich haftenden Gesellschafter können entlastet werden, da gute Arbeit geleistet wurde!

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Die persönlich haftenden Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

Ja, der Aufsichtsrat ist soweit erkennbar seiner Kontrollfunktion nachgekommen und kann daher entlastet werden.

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart, zu wählen. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers sprechen.

TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 Aktiengesetz

Ja, da es sich hierbei um einen Standardbeschluss handelt.

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Ja, da es sich hierbei um einen Standardbeschluss handelt.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung/Ergänzung von § 25 und § 26 der Satzung

Den Änderungen/ Ergänzungen kann zugestimmt werden, da dies eine Anpassung der Satzung an die durch das UMAG eingetretenen Änderungen ist.

TOP 10 Beschlussfassung über das Unterlassen von Angaben über die Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafter im Anhang des Jahresabschlusses

Die SdK unterstützt grundsätzlich das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz, dass ein Ergebnis der jahrelangen Corporate Governance Diskussion ist und für mehr Transparenz bei der Vorstandsvergütung sorgt. Aus Sicht der SdK ist das Gesetz vorwiegend für Nichteigentümer geführte Gesellschaften relevant, da bei diesen Gesellschaften die Reform dringend erforderlich war. Bei den Eigentümergeführten Unternehmen dagegen ist es nicht ersichtlich, ob das Gesetz auch für diese gilt, somit auch bei der als KGaA geführten Merkur Bank. Deshalb steht die SdK in diesem Fall zwischen den Fronten. Die SdK ist für das Gesetz, erkennt aber auch an das es Ausnahmen gibt. Daher wird sich die SdK bei diesem Punkt enthalten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt

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