Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.06



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Hauptversammlung der Fuchs Petrolub AG am 21.06.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der FUCHS PETROLUB AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Kein Beschluss erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Dividende wird von 0,55 / 0,61 auf 0,71 /0,77 (incl. Jubiläumsbonus) erhöht, dazu gibt es Berichtigungsaktien unter TOP 5 – dieser Ausschüttung ist zuzustimmen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Die erfreuliche Ergebnissteigerung vor und nach Steuern sowie die weitere Verbesserung der Finanzierungsstruktur rechtfertigen die Entlastung.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Die Arbeit des AR war offenkundig sachgerecht und erfolgreich – daher auch hier Entlastung.

TOP 5: Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die sich aus dieser Kapitalerhöhung ergebenden Satzungsänderungen

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (10:1) ist zu begrüßen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anlegerschutzes (UMAG)

Die unter 6.3 geplante UMAG-Regelung bzgl. Rede- und Fragerechtsbeschränkung ist überflüssig und aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.

TOP 7: Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats

Das neue Vergütungsmodell für den AR ist offenbar an dem der BASF orientiert – keine echte langfristige Orientierung, ein sehr niedriges EPS als Untergrenze – daher abzulehnen.

TOP 8: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben §§ 285 ff., 314 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen vom 3. August 2005 (VorstOG) sehen die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor.

Wir stimmen gegen das Opting Out bei der Transparenz der Vorstandsvergütungen; wer alle Möglichkeiten des Kapitalmarktes nutzt, sollte auch die übliche erforderliche Transparenz aufbringen.

TOP 9: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung zur Wahl von KPMG als Abschlussprüfer.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.