Hauptversammlung der Merck KGaA am 30.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Kein Beschluss erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung, da bei einer KGaA die Feststellung des Jahresabschlusses stets durch die Hauptversammlung erfolgt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2005
Die nur um 6 % auf 0,85 Euro erhöhte Dividende repräsentiert immer noch eine traditionell sehr niedrige Ausschüttungsquote – trotzdem Zustimmung.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2005
Angesichts eines um fast 14 % gestiegenen operativen Ergebnisses ist die Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung geboten.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Dasselbe gilt für den Aufsichtsrat, der seinen satzungsgemäß begrenzten Funktionen offenbar gerecht geworden ist – zu fragen wäre, wie er in das gescheiterte Schering-Übernahmeangebot eingebunden war.
TOP 6:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Gegen die Wiederwahl von KPMG als Abschlussprüfer bestehen keine Einwendungen.
TOP 7:
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Unternehmensverträgen
Der Abschluss des Unternehmensvertrages mit der Merck OLED ist sachlich sinnvoll.
TOP 8:
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Sofern die Bekanntmachungen der Gesellschaft ausschließlich im elektronischen BAZ erfolgen sollen, ist dies aus Anlegersicht nachteilig – daher Enthaltung.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Bezug auf die Gesellschaftsblätter
Zustimmung: Dies ist eine routinemäßige Anpassung des Grundkapitals, das sich durch die Ausübung von Aktienoptionen aus bedingtem Kapital geändert hat.
TOP 10:
Beschlussfassung über die Anpassung des Gesamtkapitals und des Grundkapitals an die tatsächlichen Beträge und die Änderung der Satzung
Zustimmung: Dies ist eine routinemäßige Anpassung des Grundkapitals, das sich durch die Ausübung von Aktienoptionen aus bedingtem Kapital geändert hat.
TOP 11:
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlage und die Änderung der Satzung
Die nachträgliche zusätzliche Einführung des Bezugsrechtsausschlusses für das im vergangenen Jahr beschlossene genehmigte Kapital ist abzulehnen, da die Gefahr der Verwässerung in Höhe des halben bestehenden Grundkapitals zu groß ist. Wir werden eine Begrenzung auf 20 bis 25 % vorschlagen.
TOP 12:
Beschlussfassung über die Änderung des Bedingten Kapitals III und die Änderung der Satzung
Der Herabsetzung des bedingten Kapitals III (zur Ausgabe von Aktienoptionen) ist zu befürworten.
TOP 13:
Beschlussfassung über die Änderung des Bedingten Kapitals I und die Änderung der Satzung
Der Heraufsetzung des bedingten Kapitals kann zugestimmt werden. Es dient dem satzungsmäßig vorgesehenen Recht der Komplementärin, ihren Kapitalanteil in Aktien umzuwandeln.
TOP 14:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung infolge des UMAG
Die Satzungsänderungen bzgl. des UMAGs lehnen wir ab, da in ihnen auch die mögliche Beschränkung des Rede- und Fragerechts vorgesehen ist.
TOP 15:
Beschlussfassung über die Änderung der Beteiligung am Ergebnis von E. Merck und die Änderung der Satzung
Die persönlich haftenden Gesellschafter sowie der
Keine Einwendungen gegen diese Regelung, die nur eine zeitliche Anpassung von Verlustverrechnungen aus dem Ergebnisanteil der Komplementärin mit sich bringt – die Frage ist jedoch, ob die Kommanditisten nicht generell mehr Informationen über die Ergebnisrechnung der Komplementärin erhalten müssten
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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