Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.05.06



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Hauptversammlung der Dierig Holding AG am 30.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2005, und des zusammengefassten Lageberichts für die Dierig Holding AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.

Kein Beschluss erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Vortrag auf neue Rechnung ist vertretbar. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2005.

Der Vorstand hat im Berichtsjahr gute Arbeit in der schwierigen Lage der Branche geleistet. Dem Vorschlag ist daher zuzustimmen.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2005.

Die Arbeit des AR im Berichtsjahr war erneut konstruktiv. Gegen den Vorschlag bestehen daher keine Bedenken.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung und Wiederveräußerung eigener Aktien

Dem Vorschlag kann in diesem Fall zugestimmt werden trotz Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, da letzterer nur bedingt realisiert werden soll.

TOP 6: Beschlussfassung über Änderung der Satzung in den §§ 15, 16 und 18 zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht. Der Beschlussfassung wird daher nicht zugestimmt.

TOP 7: Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge.

Der vorgeschlagenen gesetzlichen Ausnahmeregelung im Zusammenhang mit dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz kann nicht zugestimmt werden. Es handelt sich um eine Ermessenfrage, deren Zustimmung aus der Struktur der überwiegend familienbezogenen Aktiengesellschaft erklärt werden kann.

TOP 8: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006.

Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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