Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum AG am 31.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005. Vorlage des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2005.
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,35 € je Stückaktie wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Zustimmung, da der Vorstand erfolgreich gearbeitet hat..
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion in vollem Umfang gerecht geworden und kann daher entlastet werden.
TOP 5:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Gegen die Wahl der AR-Mitglieder bestehen keine Bedenken.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der AR liegt immer noch im Rahmen – daher Zustimmung.
TOP 7:
Beschlussfassung über den Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation- daher ist der Beschlussvorschlag abzulehnen.
TOP 8:
Satzungsänderungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) sowie des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zustimmung. Es handelt wsich hier um einen normalen UMAG-Beschluss hinsichtlich der Ladung.
TOP 9:
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
Dem Erwerb eigener Aktien kann zugestimmt werden.
TOP 10:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn / Frankfurt, zum Abschlussprüfer sowohl für den Jahresabschluss der Aktien-gesellschaft als auch für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006 zu bestellen.
Der Wahl der Abschlussprüfer wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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