Hauptversammlung der DIBAG Industriebau AG am 02. Juni 2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Abstimmung entfällt
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum wirklich gute Arbeit geleistet – daher Zustimmung.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im vollen Umfang gerecht geworden – daher Zustimmung.
TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl der WP wird zugestimmt, sofern die Unabhängigkeitserklärung gem. des Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 7.2.1 vorliegt – daher Zustimmung.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechtes in bestimmten Fällen sowie über die entsprechende Änderung der Satzung
Die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals als reinen Vorratsbeschluss wird nach Auslaufen der entsprechenden bisherigen Ermächtigung zugestimmt, nachdem ausdrücklich erklärt wurde, dass keine aktuellen Planungen vorlägen – daher Zustimmung.
TOP 6:
Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Diesen Anforderungen sollte sich auch die DIBAG trotz der Mehrheitsverhältnisse von knapp 95 % nicht entziehen, wobei die Gesamtsumme der Vergütung nicht zu beanstanden ist – daher keine Zustimmung.
TOP 7:
Sonstiges
Information über die beabsichtigte technische Umsetzung der Umstellung auf vollständige Girosammelverwahrung der Aktien mit Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden und Kraftloserklärung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden
Rein technische Maßnahme – längst überfällige Umstellung der Aktien auf Girosammelverwahrung – daher Zustimmung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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